Kulturinitiativen, Zentren
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- allgemeine kulturelle Tätigkeit von Vereinen, Initiativen und Verbänden
- Kulturveranstaltungen nicht kommerzieller Art
- interdisziplinäre kulturelle Aktivitäten
- publizistische Präsentationsformen, Herstellung von Publikationen, Tonträgern, Dokumentationen mittels digitaler und analoger Medien
- Kulturvermittlungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote
Formular:
Verwenden Sie das reguläre Onlineformular:
- Kultur - Förderantrag allgemein (Onlineformular)
- Leistungsblatt zur Abrechnung von Eigenleistungen im Rahmen von TKI-open-Projekten
oder stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein über die Digital Service Tirol-Plattform und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statusübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zur Digital Service Tirol-Plattform, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter Digital Service Tirol | Land Tirol.
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Kulturinitiativen
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps:
Kontakt Förderangelegenheiten:
Angelika Unterrainer
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3756
E-Mailkultur@tirol.gv.at