- Umsetzung und Auswirkungen des EU-Asyl- und Migrationspakts
- Tiroler Antrag betreffend Notfallkapazitäten einstimmig angenommen
- Maßnahmen zur Bekämpfung islamistischen Extremismus
- Anpassung der Sonderunterbringung und Finanzierung von Schutzbedürftigen
- Rechtssicherheit für ukrainische Vertriebene gefordert
Heute, Mittwoch, tagte im oberösterreichischen Bad Ischl die Konferenz der LandesflüchtlingsreferentInnen. Bei der Konferenz standen umfassende Themen rund um die Asyl- und Migrationspolitik Österreichs im Mittelpunkt. Ziel ist es, bundesweit den Schutz besonders hilfs- und schutzbedürftiger Menschen zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die nationale Integrations- und Sicherheitsstrategie weiterzuentwickeln und EU-Vorgaben umzusetzen.
Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts
Ein zentraler Punkt war die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Im Mai 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union den Asyl- und Migrationspakt, der bis Juni 2026 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zur Umsetzung gelangen muss. Die Konferenz setzte sich ausführlich mit den Auswirkungen der Neufassung der Aufnahmerichtlinie auf die bestehende Grundversorgung auseinander. Es sollen vor allem die Zahlen der Neuankömmlinge gesenkt, Asylverfahren beschleunigt und an die Außengrenzen verlagert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Einführung von Notfallkapazitäten diskutiert, die im Krisenfall eine rasche und koordinierte Reaktion auf erhöhte Asylzugänge sicherstellen sollen.
Ein entsprechender Antrag wurde von LHStv Philip Wohlgemuth gestellt und ist auf Zustimmung gestoßen. „Um den Herausforderungen bei plötzlichen Fluchtbewegungen gerecht zu werden, brauchen wir ein partnerschaftliches und finanzierbares Konzept auf Bundesebene“, erklärt LHStv Wohlgemuth und führt weiter aus: „Es ist dringend geboten, Kooperationen innerhalb der EU zu stärken und gemeinsam an einem funktionierenden europäischen Asylsystem zu arbeiten. Ziel muss eine faire Verteilung Schutzsuchender, einheitliche und raschere Verfahren und standardisierte Leistungen sein.“
Eine koordinierte Vorgangsweise beim Familiennachzug soll künftig klare Regelungen und transparente Verfahren sicherstellen. Die Konferenz ersuchte den Bundesminister für Inneres um die Entwicklung eines langfristigen, praxisnahen Lösungsansatzes beim Familiennachzug. Ziel ist es, integrationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig mögliche Überlastungen - etwa im Bildungsbereich, im Sozialsystem und im Wohnbereich – zu vermeiden.
Fokus auf nachhaltige Lösungen in Asyl- und Integrationsfragen
Neben strukturellen und rechtlichen Anpassungen stand die Neuausrichtung von Zurückweisungen und eine Verkürzung der Asylverfahren auf der Agenda. Die Konferenz beschloss zudem Maßnahmen zur konsequenten Bekämpfung islamistischen Extremismus innerhalb der Grundversorgung, um die Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Ein weiterer Schwerpunkt betraf die Finanzierung besonders betreuungsintensiver Fälle innerhalb der Grundversorgung. Durch Änderungen an der Grundversorgungsvereinbarung sowie rückwirkend geänderte Prüfstandards des Bundes drohen pflege- und betreuungsbedürftige Geflüchtete von der Kostenanerkennung ausgeschlossen zu werden. Die Konferenz forderte daher eine Rückkehr zur bisherigen Finanzierungspraxis und eine klare Regelung im Sinne des Partnerschaftsprinzips zwischen Bund und Ländern.
Regelung des Aufenthaltsstatus der Vertriebenen aus der Ukraine
Ein besonderer Fokus lag auf der Situation von Vertriebenen aus der Ukraine. Mit Blick auf das Auslaufen des Vertriebenenstatus am 4. März 2026 wurden klare Regelungen gefordert, um den Betroffenen weiterhin Schutz und Perspektiven zu bieten.
Insgesamt zeigte die FlüchtlingsreferentInnenkonferenz damit eine breite, zukunftsorientierte Agenda, die den komplexen Herausforderungen der Migration und Integration Rechnung tragen sollte. „Die gemeinsame Arbeit von Bund und Ländern wird weiterhin entscheidend sein, um humanitäre Verantwortung, Rechtssicherheit und gesellschaftliche Stabilität in Einklang zu bringen. Mit dem notwendigen Pragmatismus und den Menschenrechten im Herz“, so LHStv Wohlgemuth abschließend.